- Die Planungszone gilt einstweilen bis 12. Februar 2020 (2 Jahre).
- Mit Beschluss vom 20. Januar 2020 hat der Gemeindevorstand Ilanz/Glion die Planungszone um zwei Jahre bis am 12. Februar 2022 verlängert.
- Mit Beschluss vom 18. Januar 2022 hat der Gemeindevorstand Ilanz/Glion die Planungszone um zwei weitere Jahre bis 12. Februar 2024 verlängert.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).
Der Erlass der vorliegenden Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).
Ilanz, den 12. Februar 2020 Gemeindevorstand Ilanz/Glion