Urnengemeinde

Die Urnengemeinde ist das oberste Organ der Gemeinde, in welchem die stimmberechtigen Personen ihre Rechte in Gemeindeangelegenheiten wahrnehmen.

Die wichtigsten Befugnisse sind:

  • Wahl des Gemeindeparlaments, des Gemeindevorstands und der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten
  • Annahme und Änderung der Gemeindeverfassung
  • Beschlussfassung über bestimmte Ausgaben, welche die Befugnisse des Gemeindeparlaments übersteigen
  • Beschlussfassung über die Bildung eines Gemeindeverbands oder den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden
  • Beschlussfassung über Geschäfte, die gemäss Vorschriften des Bunds oder des Kantons in die Zuständigkeit der Urnengemeinde gehören (z. B. Baugesetz und Ortsplanung)


Abstimmungen und Wahlen

Resultate und Abstimmungstermine hier.