Schutzkonzepte wurden grösstenteils von Verbänden oder weiteren Organisationen für gesamte Branchen oder Sportarten erarbeitet. Geschäfte bitten wir, die Verbandsrichtlinien einzuhalten und deren Schutzkonzepte zu verwenden. Allfällig muss ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet werden. Weitere Informationen sind unter https://backtowork.easygov.swiss/ zu finden. Sportvereine können zum Teil auf Musterkonzepte von Swiss Olympic zurückgreifen (www.swissolympic.ch). Für die Nutzung von Anlagen und Gemeindelokalitäten muss der Gemeinde Ilanz/Glion ein entsprechendes Schutzkonzept vorgelegt werden.
Im Hinblick auf die Wintersaison hat der Bundesrat wie auch die Kantonsregierung weitere Massnahmen angeordnet. Für die Erarbeitung von Schutzkonzepten für die gemeindeeigenen Infrastrukturen haben die Gemeinden Breil/Brigels, Ilanz/Glion, Lumnezia und Obersaxen Mundaun zusammen mit der Surselva Tourismus AG eine Taskforce gegründet. Diese ist zusätzlich für die Koordination und den Austausch zwischen den Gemeinden und der Tourismusdestination zuständig und besorgt auch die Kommunikation nach aussen. Dadurch kann eine einheitliche Umsetzung und Kontrolltätigkeit der Schutzkonzepte gewährleistet werden. Die Anforderungen an die Schutzkonzepte und die Kontrolltätigkeiten wurden erhöht. Beachten Sie bitte, dass sich die Situation je nach epidemiologischer Lage schnell wieder ändern kann bzw. die Massnahmen wieder verschärft werden können. Informieren Sie sich regelmässig über Aktualisierungen und passen Sie Ihr Schutzkonzept entsprechend an.
Schutzkonzept der Gemeinde Ilanz/Glion
Für die Nutzung von Lokalitäten und Anlagen der Gemeinde sind die Vorgaben vom Bund, Kanton und Gemeinde zwingend zu beachten.
Die Ausführungen im Schutzkonzept unter COVID-19 für die Benützung von Lokalitäten und Anlagen der Gemeinde Ilanz/Glion müssen berücksichtigt werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie die Gemeinde unter der Telefonnummer 081 920 15 15 oder per E-Mail an info@ilanz-glion.ch.
Das neue Coronavirus ist sehr ansteckend und kann zu schweren Krankheitsverläufen sowie Todesfällen führen. Eine Impfung reduziert nicht nur die Krankheitslast und schützt damit das Gesundheitswesen. Auch die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie können dadurch verringert werden. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig. Eine Impfpflicht ist gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG nicht vorgesehen. Das Impf- und Testzentrum für die Surselva befindet sich im Regionalspital Surselva in Ilanz. Die Anmeldung ist online unter www.gr.ch/coronavirus oder über die Impf-Hotline 081 254 16 00 möglich. Die Gemeinde Ilanz/Glion unterstützt nicht mobile, unterstützungsbedürftige Personen, welche selbständig wohnen und keine Transportmöglichkeiten zum Impf- und Testzentrum in Ilanz haben. Eine Transportmöglichkeit wird durch die Spitex Foppa organisiert. Falls Sie dies in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie bitte die Spitex Foppa (Telefon 081 926 50 90), sobald Sie einen Impftermin erhalten haben.
Nachdem der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht erlassen hat, sind die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung seit Montag, dem 18. Januar 2021, mehrheitlich im Homeoffice tätig. Dies hat auch Auswirkungen auf die persönliche Erreichbarkeit im Rathaus in Ilanz. Der Telefon- und Schalterdienst der Gemeindeverwaltung ist derzeit uneingeschränkt gewährleistet. Wir bitten jedoch die Bevölkerung, den Gang ins Rathaus aufs Notwendigste zu beschränken. Nach Möglichkeit sollen E-Mail, das Telefon oder der Postweg für den Austausch benutzt werden. Wir danken für das Verständnis und bemühen uns die Anliegen möglichst rasch zu bearbeiten. (Publikation am 22.01.2021)
Kanzlei Telefon 081 920 15 81
info@ilanz-glion.ch
Einwohnerkontrolle Telefon 081 920 15 30
einwohnerkontrolle@ilanz-glion.ch
Bauamt Telefon 081 920 15 60
bauamt@ilanz-glion.ch
Finanzen Telefon 081 920 15 40
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Steueramt Telefon 081 920 15 51
steueramt@ilanz-glion.ch
Gemeindepolizei Telefon 081 920 15 83
polizei@ilanz-glion.ch
Sozialamt Telefon 081 920 15 33