Fraktion Rueun: Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Ilanz/Glion beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Lastwagen (Sig. 2.07)
Zusatztafel: Zubringerdienst gestattet
- Rueun, auf den Gemeindestrassen S. Clau und Dual Sura, Fersal Sura und Fersal zwischen der H19 Oberalpstrasse und der Siaterstrasse Koordinaten: 2730500 1181929, 2730711 1182288, 2730640 1182342, 2730520 1182165, 2730478 1182066
2. Die Departementsverfügung vom 03. September 2004 in Bezug auf das Höchstgewicht auf der Via S. Clau in Rueun wird aufgehoben.
3. Mit dieser Massnahme wird die bestehende Signalisation in der Via S. Clau aktualisiert. Die Höchstgewichtsbeschränkung in der Via Perpionas bleibt bestehen.
4. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 26. Januar 2026 von der Kantonspolizei gestützt Art 7 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG, BR 870.100) genehmigt.
5. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Ilanz/Glion eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.
Ilanz, 20.02.2026