Interessierte haben nun die Möglichkeit, während 30 Tagen zum Grundlagenbericht und Kulturförderungsgesetz schriftlich Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.
Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme bis zum 18. Juli 2022 elektronisch an info@ilanz-glion.ch einzureichen. Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an Angela Gulli, Sekretariat Kanzlei, Telefon 081 920 15 31 oder angela.gulli@ilanz-glion.ch.
Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen bestens.
Ilanz, 17.06.2022