Konkretisierung/Anpassung Planungszone vom 15. Oktober 2021

Anlässlich seiner Sitzung vom 28. Juni 2022 hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Planungszone vom 15. Oktober 2021 zu konkretisieren bzw. anzupassen.

Der Gemeindevorstand hat am 15. Oktober 2021 gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) zwecks Prüfung des Erlasses von Bestimmungen und Festlegungen betreffend Mobilfunkanlagen in der kommunalen Nutzungsplanung eine 2-jährige Planungszone für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Anlässlich seiner Sitzung vom 28. Juni 2022 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen, die vorerwähnte Planungszone vom 15. Oktober 2021 zu konkretisieren bzw. anzupassen. Dies bedeutet, dass die am 22. Oktober 2021 publizierten Planungsziele der Planungszone durch die nachstehenden Planungsziele ersetzt werden.

  • Prüfung des Erlasses von Bestimmungen und Festlegungen betreffend Mobilfunkanlagen in der kommunalen Nutzungsplanung.

Die Planungszone umfasst die ausgeschiedenen Gebiete der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen, sowie Flächen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, in denen visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen oder ideelle Immissionen verursachen können. Die Pläne mit den ausgeschiedenen Gebieten (Castrisch, Ilanz, Luven, Pitasch, Riein/Duvin, Rueun, Ruschein/Ladir, Schnaus/Schischiu, Sevgein, Siat/Pigniu) können bei Bedarf (auf telefonische Voranmeldung, Telefon 081 920 15 70) auch physisch im Rathaus in Ilanz, 3. OG Abteilung Planung und Bau, eingesehen werden.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nicht bewilligt werden, wenn sie den rechtskräftigen sowie den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften wiedersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Die Planungszone gilt bis 28. Juni 2024 (zwei Jahre seit Beschluss des Erlasses vom 28. Juni 2022).

Die vorliegende Konkretisierung/Anpassung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).
 


Ilanz, 08.07.2022