Kulturförderung – Beiträge an Kulturvereine – Gesuch einreichen

Das Kulturförderungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, erweitert den Kreis der Kulturvereine, die um eine Unterstützungsleistung nachsuchen können. Damit wird das grosse soziokulturelle Engagement der Vereine und ihr Beitrag zur Lebensqualität und Integration in allen Fraktionen wertgeschätzt.

Jährliche Grundbeiträge können Vereine beantragen, welche regelmässige Aktivitäten für ihre Mitglieder anbieten sowie Aktivitäten, welche öffentlich zugänglich sind. Folgende Vereine und kulturelle Gruppierungen können Gesuche einreichen: Chöre, Musikgesellschaften, Theatergruppen, Frauenvereine, Jugendverein, Troccas-Vereine, ausländische Kulturvereine sowie weitere Trägerschaften.

Termin
Gemäss Art. 1 Abs. 4 lit. a. der Kulturförderungsverordnung müssen Vereine und kulturelle Gruppierungen bis zum 30. November 2023 ein schriftliches Gesuch einreichen, um im Folgejahr den jährlichen Grundbeitrag zu erhalten. Die weiteren Bestimmungen betreffend Unterstützung sind hier einsehbar.

Gesuchseingaben
Per E-Mail an: 
kultur@ilanz-glion.ch 
Auf dem Postweg an:
Gemeinde Ilanz/Glion
Koordinationsstelle Kultur
Angela Gulli
Plazza Cumin 9
7130 Ilanz
 


Ilanz, 22.09.2023