Verbot für das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist auf dem gesamten Gemeindegebiet von Ilanz/Glion verboten.
Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Vulkane sind erlaubt, da sie kaum Lärm verursachen. Dieses Verbot gilt auch für den 1. August. Vielen Dank für die Einhaltung dieser Bestimmungen gemäss Polizeigesetz der Gemeinde Ilanz/Glion.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Ilanz, 18.07.2025