Ersatzwahl Gemeindepräsidium

Die Gemeindepräsidentin bzw. der Gemeindepräsident ist Mitglied des Gemeindevorstands und wird in einer Volkswahl gewählt für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Es besteht eine Amtszeitbeschränkung von drei aufeinanderfolgenden Amtsperioden. Vorgängige Amtsperioden im Gemeindevorstand werden für die Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten zur Hälfte, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, angerechnet. 

Die Gemeindepräsidentin bzw. der Gemeindepräsident leitet die Tätigkeiten des Gemeindevorstands und steht der Geschäftsleitung sowie der Verwaltung vor. In dringenden Fällen kann sie bzw. er vorsorglich die nötigen provisorischen Anordnungen treffen. Sie bzw. er wird in ihrer bzw. seiner Arbeit durch die Verwaltung, insbesondere die Kanzlei unterstützt.
 

Aufgaben allgemein

  • Einberufen und Leiten der Geschäftsleitung
  • Planung und Vorbereitung der Geschäfte des Gemeindevorstands
  • Einberufen und Leiten des Gemeindevorstands
  • Vertreten der Geschäfte des Gemeindevorstands im Gemeinde­par­lament und in parlamentarischen Kommissionen
  • Anordnung zur Ausführung und Aufsicht über den Vollzug der Be­schlüsse der Geschäftsleitung, des Gemeindevorstands, des Ge­mein­deparlaments und der Urnengemeinde
  • Überwachen der Anwendung der Bestimmungen der Gemein­de­ver­fassung sowie der übrigen kommunalen Gesetze und Verordnungen
  • Vertretung der Gemeinde (Repräsentationsaufgaben) gegenüber dem Kanton und anderen Gemeinden, gegenüber den Einwoh­nerin­nen und Einwohnern, bei Anlässen, in Organisationen
  • Kontaktpflege zu Wirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Kultur und Land­wirtschaft
  • Entgegennahme von Beschwerden und Anliegen der Bevölkerung (Sprechstunde)
  • Führen und Koordinieren der Öffentlichkeits- und Medienarbeit
  • Allgemeine Aufsicht über alle Verwaltungsabteilungen und das Ge­meindepersonal, direkte Führung der Geschäftsleitungsmit­glie­der
  • Wahrung des Amtsgeheimnisses, Einhaltung der Ausstandsregeln und Beachtung des Datenschutzes
     

Thematische Aufgaben

  • Gemeindeentwicklung und -strategie
  • Legislaturplanung
  • Finanzplanung
  • Budget
  • Jahresbericht und Jahresrechnung
     

Verantwortung und Kompetenzen

  • Terminlich und fachlich ordnungsgemässe Abwicklung der Gemein­degeschäfte
  • Effiziente und reglementskonforme Leitung der Geschäftsleitung und des Gemeindevorstands
  • Sicherstellung der gesetzeskonformen Beschlussfassung
  • Einhaltung der Budget- und Kreditvorgaben
  • Wahrung der Interessen der Gemeinde gegen innen und aussen
  • Weisungsrecht als Führungsverantwortliche bzw. als Führungsver­ant­wortlicher
  • Beschlussfassung von frei bestimmbaren Ausgaben, die nicht im Budget vorgesehen sind, bis zum Betrag von 1'000 Franken pro Einzelgeschäft, insgesamt 10'000 Franken pro Jahr
     

Mit dem Gemeindepräsidium von Amtes wegen verbundene Gremien

  • Parlamentsbüro und parlamentarische Kommissionen
  • Präsidentenkonferenz der Regiun Surselva
  • Präsidentenkonferenz Grundbuchkreis Ilanz – Lumnezia
  • Vorsitz Gemeindeführungsstab
  • Präsidentenkonferenz Schiessanlage Pardiala
     

Berichterstattung und Informationsfluss

  • An jeder Sitzung der Geschäftsleitung, des Gemeindevorstands und des Gemeindeparlaments
  • Innerhalb der Verwaltung im Rahmen der Personalanlässe
  • An die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten nach Bedarf
  • Quartalsweise Besprechung der Projekte und Quartalszahlen mit der Geschäftsleitung
  • Besprechung Jahresrechnung im Rahmen Jahresgespräch mit der Geschäftsprüfungskommission und der Revisionsstelle
  • An die Geschäftsprüfungskommission nach Bedarf
     

Pensum und Entschädigung

Das Gemeindepräsidium ist ein Hauptamt mit einem Stellenpensum von 80 Prozent. Die Entschädigung entspricht der Lohnklasse 24 der jeweils ak­­tuel­len kantonalen Lohntabelle, in der 1. Amtsperiode 120 Prozent; in der 2. Amtsperiode 124 Prozent, in der 3. Amtsperiode 128 Prozent.