
Verwaltung
Einwohnerkontrolle
Leiterin
Manuela Capeder
Tel. 081 920 15 30
Fax. 081 920 15 16
manuela.capederilanz-glionch
Schalteröffnungszeiten
Montag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Donnerstag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
DIENSTLEISTUNGEN
Anmeldung/Zuzug CH-Bürger
Anmeldung/Zuzug Niederlassung Schweizer
Anmeldung/Zuzug Ehepartner
Anmeldung/Zuzug Kinder
Anmeldung/Zuzug Wochenaufenthalt
Bitte füllen Sie bei einem Familienzuzug das Formular "Ehepartner" und/oder "Kinder" aus. Notieren Sie beim Feld "Bemerkungen" Ihren Namen und Ihre Adresse.
Anmeldung/Zuzug ausländische Staatsangehörige
Anmeldung/Zuzug ausländische Staatsangehörige
Anmeldung/Zuzug Ehepartner ausländische Staatsangehörige
Anmeldung/Zuzug Kinder ausländische Staatsangehörige
Bitte füllen Sie bei einem Familienzuzug das Formular "Ehepartner" und/oder "Kinder" aus. Notieren Sie beim Feld "Bemerkungen" Ihren Namen und Ihre Adresse.
Abmeldung/Wegzug
Adressänderung
Identitätskarte/Reisepass
Mieterwechsel
Bestellung von Dokumenten
Antrag/Umtausch Führerausweis/Lernfahrausweis
Heimatausweis für Wochenaufenthalt
Wohnsitzbescheinigung
Wohnsitzbescheinigung mit Zu- und Wegzügen
Zusätzliche Dienstleistungen
- Herausgabe von Mofa-Vignetten
- Führung der Hundekontrolle (Hundewesen)
- Verkauf von Begleitdokumenten für Klauentiere
- Verkauf von Vignetten für mobile Heizungen
HundehalterInnen haben verschiedene Pflichten zu erfüllen
Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, andere Tiere noch Sachen gefährdet werden.
Meldepflicht
Jeder Hund muss von der Halterin oder Halter bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel ist die neue Halterin oder der neue Halter innert 14 Tagen zur Meldung verpflichtet. Meldung hat jährlich bis zum 31. Januar zu erfolgen. Die Meldepflicht beginnt, sobald ein Hund drei Monate alt ist.
Hundesteuer
Gemäss Art. 11 und 12 des Steuergesetztes der Gemeinde Ilanz/Glion haben Hundehalter für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet Ilanz/Glion gehalten wird, eine Steuer zu entrichten. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Einwohnerkontrolle innert 30 Tagen zu melden.
Die Hundesteuer beträgt gemäss Artikel 14 Abs. 1 des kommunalen Steuergesetzes für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund, CHF 150.00.
Von der Entrichtung der Hundesteuer sind befreit:
- Polizeihunde
- Lawinenhunde
- Blindenführ- und Gehörlosenhunde
SKN Kurse
Die SKN Kurse für die Hundehalter wurden auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. Ab diesem Datum entfällt Art. 68 der Tierschutzverordnung ersatzlos. Verfahren, die noch hängig sind, können normal vollzogen werden. Das heisst, dass ein Hundehalter, der vor Ende 2015 einen Hund angeschafft hat, den SKN grundsätzlich absolvieren muss.
Haltung von Hunden in der Öffentlichkeit (siehe Polizeigesetz)
Es ist untersagt, Hunde in Schwimmanlagen, Kirchen, Friedhöfe, Konzertsäle, Theater und Kinos mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. In städtischen Verwaltungsgebäuden, auf Schulhaus- und Kindergartenarealen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen, Gastwirtschaftsbetrieben, in öffentlichen Parkanlagen sowie in Wildruhezonen sind Hunde an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Hundehaltende und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
fileadmin/user_upload/customers/ilanzglion.ch/Bilder/07_Verwaltung/Information_fuer_Hundehalter_2016.pdf
Mofaschilder
Für den Bezug eines Mofaschildes benötigen wir:
- den Fahrzeugausweis
- den Führerausweis
- die Identitätskarte
Jeweils bis 31. Mai des laufenden Jahres müssen die Vignetten gelöst werden (am Schalter der Gemeindepolizei Ilanz gegen eine Gebühr von CHF 43.00). In dieser Gebühr eingeschlossen ist die kantonale Kollektiv-Haftpflichtversicherung für Motorfahrräder und die Ausstellung des Schildes.