
Steuerallianz Ilanz (StA-Ilanz)
Marco Schmid
Rathaus
Plazza Cumin 9
7130 Ilanz
Tel. 081 920 15 51
Fax 081 920 15 16
marco.schmidilanz-glionch
Schalteröffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Angehörende Gemeinden
Zuständigkeitsbereiche
Die Hauptaufgabe der Steuerallianz ist das Veranlagen der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern und der direkten Bundessteuer von natürlichen Personen, nach den gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton. Der Aufgabenbereich umfasst Unselbständigerwerbende, Rentner, Erbengemeinschaften und Beschränktsteuerpflichtige.
Folgende Aufgaben werden durch die Steuerallianz ausgeführt:
- Veranlagungsverfügungen erstellen
- Erledigung oder Weiterleitung von Einsprachen an den Steuerkommissär
- Kontaktpflege mit den Gemeinden und mit der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden
Folgende Aufgaben werden durch die Gemeinden ausgeführt:
- Führung der Steuerregister gemäss Weisung des Kantons
- Kontrolle und Bearbeitung des Einzuges der Gemeindesteuerrechnungen
Ablauf Steuererklärung und Veranlagung
- Die Steuerunterlagen für die Einkommens- und Vermögenssteuer werden im Januar/Februar durch die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden zugestellt.
- Die Steuererklärung muss bis zum angegebenen Termin bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden eingereicht werden.
- Ende Januar werden die provisorischen Steuerrechnungen für das vergangene Jahr zugestellt. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden die definitiven Steuerrechnungen erstellt.
- Für Mutationen, Adressänderungen oder weitere Informationen und Fragen ist die Gemeinde zuständig.
Veranlagungsverfügung
Die Steuerallianz erstellt die Veranlagungsverfügung und verschickt diese per Post. Bei Fragen zur Veranlagung können Sie direkt die Steuerallianz kontaktieren.
Steuergesetze
Sämtliche Steuergesetze können auf der Web-Seite der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden eingesehen werden.
Für Gemeindesteuergesetze bitte direkt die zuständige Gemeinde anfragen.
Weitere Informationen sind auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufbar.