Steuererklärung und Veranlagung

  • Die Steuerunterlagen für die Einkommens- und Vermögenssteuer werden im Januar/Februar durch die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden zugestellt.
  • Die Steuererklärung muss bis zum angegebenen Termin bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden eingereicht werden.
  • Ende Januar werden die provisorischen Steuerrechnungen für das vergangene Jahr zugestellt. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden die definitiven Steuerrechnungen erstellt.
  • Für Mutationen, Adressänderungen oder weitere Informationen und Fragen ist die Gemeinde zuständig.

Veranlagungsverfügung

Die Steuerallianz erstellt die Veranlagungsverfügung und verschickt diese per Post.  Bei Fragen zur Veranlagung können Sie direkt die Steuerallianz kontaktieren.


Kontakt

Steuerallianz Ilanz
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz

Telefon 081 920 15 51
marco.schmid@ilanz-glion.ch 

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