Mieterwechsel
Sie vermieten eine Wohnung, ein Studio oder Büro- und Geschäftsräume?
Gemäss den geltenden Vorschriften sind Sie als LiegenschaftenverwalterIn, VermieterIn oder LogisgeberIn verpflichtet, eine Einzugs-, Auszugs- oder Umzugsanzeige an die Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Ihre Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.
Benötigte Angaben
- Art des Mieterwechsels: Einzug/Auszug/Umzug
 - Art des Wohnungsraumes: Wohnung/Studio/Geschäftsräume
 - Liegenschaftenverwaltung / Vermieter mit Telefonnummer
 - Liegenschaft (Strasse/Nummer/Stockwerk/Grösse/Lage)
 - Name und Vorname des Mieters/der Mieterin
 - Weitere Personen, welche vom Einzug/Auszug betroffen sind
 - Ein-, Auszugs- oder Umzugsdatum
 - Zuzug von (Ort/Adresse)
 - Wegzug nach (Ort/Adresse)
 
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten
- Sie senden uns eine E-Mail mit den Angaben einwohnerkontrolle@ilanz-glion.ch
 - Sie verwenden das untere Online-Formular