Hinterlegung von Testamenten und Erbverträgen

Die Einwohnerkontrolle nimmt das Testament sowie den Ehe- und/oder Erbvertrag zur Aufbewahrung entgegen.
Beim Todesfall werden diese Dokumente seitens der Einwohnerkontrolle an das Regionalgericht Surselva in Ilanz weitergeleitet. Das Regionalgericht eröffnet das Testament sowie den Ehe- und/oder Erbvertrag und leitet alle weiteren Schritte in die Wege.
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Ilanz/Glion werden die deponierten Dokumente an den neuen Wohnort weitergeleitet.
Persönliche Abgabe des Testaments sowie des Ehe- und/oder Erbvertrages während den Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Die Zustellung ist ebenfalls mittels eingeschriebenen Brief möglich. Bitte einsenden an:
Einwohnerkontrolle Ilanz/Glion
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz
Depotgebühr: CHF 100.00
Kontakt
Einwohnerkontrolle Ilanz/Glion
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz
Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Schalteröffnungszeiten
Montag
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 – 11.00 Uhr
Freitag
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Rathaus, 2. Stock
