Gesamtrevision Ortsplanung

Die Urnengemeinde Ilanz/Glion hat am 9. Februar 2020 die Totalrevision der Ortsplanung beschlossen. Derzeit ist die Genehmigung der Vorlage vor Regierung hängig (Art. 49 Abs. 1 KRG). Die Regierung kann im Genehmigungsverfahren nach Anhörung des Gemeindevorstands und der Betroffenen rechtswidrige Vorschriften ändern und formelle Mängel beheben.

Mit Schreiben vom 3. November 2020 hat der Kanton diverse Korrekturen und Vorbehalte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt. Der Gemeindevorstand beabsichtigt hierzu gemäss Entwurf vom 18. Februar 2021 Stellung zu nehmen beziehungsweise Antrag zu stellen.

Aufgrund der grossen Zahl betroffener Grundeigentümer erfolgt die Anhörung der betroffenen Grundeigentümer mittels vorliegender Publikation und Auflage (Art. 49 Abs. 3 i.V.m. Art. 13 Abs. 3 KRVO analog).

Auflageakten:
- Sämtliche Unterlagen der Totalrevision der Ortsplanung vom 9. Februar 2020 (siehe unten)
- Schreiben Amt für Raumentwicklung Graubünden vom 3. November 2020 betreffend Anhörung (hier)
- Entwurf Stellungnahme der Gemeinde Ilanz/Glion vom 18. Februar 2021, inklusive die darin erwähnten Beilagen 2 - 12 (hier)

Auflagefrist: 
30 Tage (vom 26.02.2021 bis 29.03.2021)

Stellungnahmen:        
Stellungnahmen zum Schreiben des Amtes für Raumentwicklung vom 3. November 2020 sowie zum Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Ilanz/Glion vom 18. Februar 2021 können während der Auflagefrist bei der Gemeinde zuhanden der Regierung schriftlich eingereicht werden.

Ilanz, 26. Februar 2021                                                                                                                Der Gemeindevorstand