Ordentliche Einbürgerung

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wohnsitzerfordernisse

  • Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).
  • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren. Die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und dem 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt (Stufe Bund).
  • Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Ilanz/Glion, die letzten 2 unmittelbar vor Gesucheinreichung.

Materielle Einbürgerungsvoraussetzungen

Materiell setzt eine Einbürgerung voraus, dass die gesuchstellende Person:

  • erfolgreich in die kantonale und kommunale Gemeinschaft integriert ist;
  • mit den kantonalen und kommunalen Verhältnissen vertraut ist (u. a. Grundlagenkenntnisse geografischer, historischer, politischer und gesellschaftlicher Verhältnisse; Kontakte zu schweizerischer Bevölkerung);
  • in den vergangenen zehn Jahren bezogene Sozialhilfegelder zurückbezahlt hat.

Unter einer erfolgreichen Integration wird unter anderem verstanden:

  • die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (u. a. unbescholtener strafrechtlicher Leumund);
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
  • Sprachnachweis in einer Kantonssprache auf Referenzniveau B1 mündlich und A2 schriftlich;
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;
  • geordnete finanzielle Verhältnisse (u. a. keine offenen Betreibungen).

Einbürgerungskommission

Die Einbürgerungskommission prüft im Auftrag des Gemeindevorstands die Einbürgerungsgesuche formell, führt ein Gespräch mit den Gesuchstellern und entscheidet über das Gesuch. Sie besteht aus drei Mitgliedern, wobei diese Bürger oder Bürgerin der Gemeinde Ilanz/Glion sein müssen.

  • Martin Capeder, Duvin, Kommissionspräsident
  • Vreni Caduff, Ilanz
  • Jeannette Dalbert-Caviezel, Luven

Kontakt

Gemeindeverwaltung Ilanz/Glion
Einbürgerungskommission
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz

Telefon 081 920 15 30
manuela.capeder@ilanz-glion.ch

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