Die öffentliche Bekanntmachung der Verkehrsanordnungen wird nochmals publiziert. Aus diesem Grund verzögert sich der autonome, digitale Bezug der Fahrbewilligungen bzw. die Signalisation. Die Fahrbewilligungen können vorerst mit dem Online-Formular "Bestellung Fahrbewilligungen" angefordert oder am Schalter der Einwohnerkontrolle gelöst werden. Die Bestätigung der digitalen Erfassung wird mit der Gebührenrechnung per Post oder via E-Mail zugestellt. Eine Hinterlegung dieser Bestätigung ist aufgrund der bereits erfolgten Anpassung der gesetzlichen Grundlage nicht mehr notwendig. Der Bezug der Fahrbewilligungen an den bisherigen Ausgabestellen in Pitasch, Riein und Dutjen sowie im Prima Dorfladen in Ruschein und Siat ist nicht mehr möglich, da auf den Druck von Fahrbewilligungen verzichtet wird. Die Möglichkeit für die direkte Beantragung der Fahrbewilligungen in digitaler Form wird erst nach Anbringen der entsprechenden Hinweisschilder mit QR-Code freigegeben. Die Gemeinde wird zu gegebener Zeit einen Informationsflyer mit den erforderlichen Hinweisen herausgeben.
Bestellung Fahrbewilligungen
GesetzGüterstrassenbefahrungsgesetzVerordnungGüterstrassenbefahrungsverordnung
Gemeindeverwaltung Ilanz/Glion Einwohnerkontrolle Plazza Cumin 9 Postfach 90 7130 Ilanz
Telefon 081 920 15 36einwohnerkontrolle@ilanz-glion.ch
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Montag 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
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Donnerstag 08.30 – 11.00 Uhr
Freitag 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr