FAQ’s – Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten dazu

Darf in der Gemeinde Ilanz/Glion noch überhaupt gebaut werden?
Ja, in der Gemeinde darf weiterhin gebaut werden. Auf Bauparzellen, welche rechtskräftig eingezont sind, können weiterhin Baubewilligungen erteilt werden. Von dieser Regelung sind allerdings die Parzellen ausgenommen, welche mit einer Planungszone belegt sind.

Warum zont die Gemeinde Bauland aus? 
Gemäss Bevölkerungsprognose hat die Gemeinde zu grosse Baulandreserven. In Anwendung der übergeordneten Rechtsprechung (Raumplanungsgesetz) müssen die Bauzonen redimensioniert werden. 

Ist eine bestimmte Parzelle von der Auszonung betroffen? 
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von der jeweiligen Situation in der jeweiligen Fraktion ab (Anzahl unüberbaute Parzellen, Lage im Siedlungskörper, Erschliessungsstand, Planungszone).

Was ist eine Planungszone? 
Dies ist ein Rechtsmittel, welches die Gemeinde erlässt um eine zukünftige Planung nicht zu gefährden oder um einen Zustand zu verhindern, der diese Planung verunmöglicht. 

Was bedeutet die Pflicht zur Überbauung? 
Parzellen welche mit einer Überbauungspflicht belegt sind, müssen innerhalt von 8 Jahren überbaut werden. 

Welche Mitsprachemöglichkeiten gibt es im Verfahren? 
Bei der Ortsplanrevision gibt es eine Mitwirkungsauflage, welche für 30 Tage im örtlichen Amtsblatt für 30 Tage publiziert wird. Während diese Frist darf jeder Interessierte Anregungen oder Wünsche betreffend diese Revision schriftlich einreichen. Diese Eingaben werden danach vom Gemeindevorstand behandelt und beantwortet.