Gesuch zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs

Gastwirtschaftsbetriebe

Gastwirtschaftsbetriebe
PERSONALIEN DER PERSON, AUF WELCHE DIE BEWILLIGUNG AUSGESTELLT WERDEN SOLL

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Strafregisterauszug;
  • eigenhändig unterschriebene Bestätigung gemäss Art. 5 Abs. 4 Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden.

Auszug Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden (GWG; BR 945.100), Art. 5 Abs. 4:
Wer ein Gesuch stellt, hat unterschriftlich zu bestätigen, von den einschlägigen Bestimmungen Kenntnis genommen zu haben.