Meldung von Lotteriewesen

Die Unterhaltungslotterien sind nicht mehr bewilligungspflichtig. Allerdings sind Unterhaltungslotterien noch meldepflichtig. Die Meldungen sind dem Amt für Migration und Zivilrecht als zuständige Behörde einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Informationen finden Sie hier.