Urnengemeinde
Die Urnengemeinde ist das oberste Organ der Gemeinde, in welchem die stimmberechtigen Personen ihre Rechte in Gemeindeangelegenheiten wahrnehmen.
Die wichtigsten Befugnisse sind:
- Wahl des Gemeindeparlaments, des Gemeindevorstands und der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten
- Annahme und Änderung der Gemeindeverfassung
- Beschlussfassung über bestimmte Ausgaben, welche die Befugnisse des Gemeindeparlaments übersteigen
- Beschlussfassung über die Bildung eines Gemeindeverbands oder den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden
- Beschlussfassung über Geschäfte, die gemäss Vorschriften des Bunds oder des Kantons in die Zuständigkeit der Urnengemeinde gehören (z. B. Baugesetz und Ortsplanung)
Abstimmungen und Wahlen
Resultate und Abstimmungstermine hier.