Todesfälle werden durch den zuständigen Arzt oder durch die Polizei dem Zivilstandsamt gemeldet. Bei Tod zu Hause ist eine persönliche Meldung durch einen Familienangehörigen auf der Gemeindeverwaltung notwendig. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. In jedem Fall bitten wir Sie um eine telefonische Meldung.Bestattungen Damit die notwendigen Massnahmen für die Bereitstellung des Grabes getroffen werden können, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Die Art und Weise der Bestattung wird zusammen mit dem Pfarrer festgelegt.Erbbescheinigung Erbbescheinigungen werden nur beim Regionalgericht ausgestellt.
Kontakte Gemeinde Ilanz/Glion Michael Spescha Telefon 081 920 15 81michael.spescha@ilanz-glion.ch
Zivilstandsamt Surselva Telefon 081 926 25 35zivilstandsamt@surselva.chwww.regiun-surselva.ch
Regionalgericht Surselva Telefon 081 257 59 84
MerkblattMerkblatt Zivilstandsamt Surselva
Gesetz und VerordnungBestattunsgesetzBestattungsverordnung