Todesfall

Todesfälle werden durch den zuständigen Arzt oder durch die Polizei dem Zivilstandsamt gemeldet. Bei Tod zu Hause ist eine persönliche Meldung durch einen Familienangehörigen auf der Gemeindeverwaltung notwendig. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. In jedem Fall bitten wir Sie um eine telefonische Meldung.


Bestattungen
Damit die notwendigen Massnahmen für die Bereitstellung des Grabes getroffen werden können, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Die Art und Weise der Bestattung wird zusammen mit dem Pfarrer festgelegt.


Erbbescheinigung
Erbbescheinigungen werden nur beim Regionalgericht ausgestellt.

Kontakte
Gemeinde Ilanz/Glion
Michael Spescha
Telefon 081 920 15 81
michael.spescha@ilanz-glion.ch

Zivilstandsamt Surselva
Telefon 081 926 25 35
zivilstandsamt@surselva.ch
www.regiun-surselva.ch

Regionalgericht Surselva
Telefon 081 257 59 84