Jungbürgerfeier

Der Gemeindevorstand Ilanz/Glion lädt alle Jungbürgerinnen und Jungbürger im Alter von 18 Jahren zur ersten Jungbürgerfeier nach der Fusion ein. An diesem Tag sollen die neu volljährigen Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in das politische Geschehen in der Gemeinde erhalten. Gleichzeitig soll aber auch der gesellige und gemütliche Teil gepflegt werden. Auch die in Ilanz/Glion lebenden Ausländerinnen und Ausländer des gleichen Jahrgangs sind als Gäste herzlich eingeladen.

Volljährigkeit - Rechte und Pflichten

  • Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keinen Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die du zu ihnen hast, nicht mehr von Bedeutung ist.
  • Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z. B. einen Mietvertrag, dein Absenzenheft usw.
  • Du hast als Schweizerin und Schweizer das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter.
  • Du kannst heiraten.
  • Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert.
  • Du wirst steuerpflichtig.
Die Jungbürgerfeier fand zum ersten Mal am 3. Dezember 2021 statt. Die Jungbürgerinnen und Jungbürger mit Jahrgang 2002 und 2003 wurden eingeladen.