Marktwesen

Allgemeine Informationen

Standaufstellung

Die Aufstellung der Marktstände hat so zu geschehen, dass die Zugänge zu den Seitengassen oder Strassen sowie zu Haus- und Ladentüren frei sind. Die Anweisungen des Marktchefs sind zu beachten und die Markierungen am Boden sind zu berücksichtigen.


Marktdauer

Der Standplatz kann ab 07.30 Uhr bezogen und muss am jeweiligen Markttag bis 17.30 Uhr geräumt werden. Das Aufrichten und Wegräumen der gemeindeeigenen Marktstände erfolgt durch die von der Gemeindebehörde bezeichneten Organe. Eine Blache ist beigefügt, muss jedoch selber aufgebracht werden.


Gebühren

Die Gebühren sollen die Kosten der Durchführung des Marktes einschliesslich einer angemessenen Werbung und Abfallentsorgung decken. Für die Standplätze an den offiziellen Warenmärkten sind folgende Gebühren zu entrichten:

  • bei eigenem Verkaufsstand, CHF 7.00/Lfm
  • Verkaufsstand der Gemeinde (3.50 m), CHF 50.00/Stk
  • Aussteller von landwirtschaftlichen Maschinen und dergleichen, CHF 2.50/m²
  • Abfallgebühr pro Marktteilnehmer, CHF 3.00
  • Gebühr für Werbung pro Marktteilnehmer, CHF 5.00
  • Stromgebühr pro beziehender Marktteilnehmer, CHF 7.00

Wird neben dem Stand noch zusätzlich Boden belegt, wird dies zur Standlänge gemessen. Angebrochene Meter werden als ganze Meter berechnet. Die Gebühren werden am Markttag direkt durch den Marktchef eingezogen.


Bewilligung/Anmeldung

Wer am Markt teilnehmen will, benötigt eine schriftliche Bewilligung. Die Anmeldung für den Besuch der Märkte hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Anmeldungen werden nicht angenommen. Die Anmeldung muss spätestens 20 Tage vor dem Markttag schriftlich anhand des Anmeldeformulars der Gemeinde vorliegen. Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch die von der Gemeindebehörde bezeichneten Organe. Am Markttag beziehen Sie den Standplatz ab 07.30 Uhr und räumen denselben bis 17.30 Uhr.

Im Verhinderungsfalle ist die Gemeindeverwaltung zwei Arbeitstage vor dem Markttag bis 09.00 Uhr zu informieren. Falls keine Abmeldung erfolgt, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

Kontakt

Tizian Schär
Telefon 081 920 15 82
E-Mail

Schalteröffnungszeiten

Montag – Mittwoch
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.00 Uhr

Freitag
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Rathaus, 4. Stock