Hundewesen

Hundehalterinnen und -halter haben verschiedene Pflichten zu erfüllen.

Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, andere Tiere noch Sachen gefährdet werden.

Meldepflicht
Jeder Hund muss von der Halterin oder Halter bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel ist die neue Halterin oder der neue Halter innert 14 Tagen zur Meldung verpflichtet. Meldung hat jährlich bis zum 31. Januar zu erfolgen. Die Meldepflicht beginnt, sobald ein Hund drei Monate alt ist.

Hundesteuer
Gemäss Art. 11 und 12 des Steuergesetztes der Gemeinde Ilanz/Glion haben Hundehalter für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet Ilanz/Glion gehalten wird, eine Steuer zu entrichten. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Einwohnerkontrolle innert 30 Tagen zu melden.

Die Hundesteuer beträgt gemäss Art. 14 Abs. 1 des kommunalen Steuergesetzes für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund, CHF 150.00.

Von der Entrichtung der Hundesteuer sind befreit:

  • Polizeihunde
  • Lawinenhunde
  • Blindenführ- und Gehörlosenhunde

SKN Kurse
Die SKN Kurse für die Hundehalter wurden auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. Ab diesem Datum entfällt Art. 68 der Tierschutzverordnung ersatzlos. Verfahren, die noch hängig sind, können normal vollzogen werden. Das heisst, dass ein Hundehalter, der vor Ende 2015 einen Hund angeschafft hat, den SKN grundsätzlich absolvieren muss.

Haltung von Hunden in der Öffentlichkeit (siehe Polizeigesetz)
Es ist untersagt, Hunde in Schwimmanlagen, Kirchen, Friedhöfe, Konzertsäle, Theater und Kinos mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. In städtischen Verwaltungsgebäuden, auf Schulhaus- und Kindergartenarealen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen, Gastwirtschaftsbetrieben, in öffentlichen Parkanlagen sowie in Wildruhezonen sind Hunde an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Hundehaltende und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.


Kontakt

Gemeindeverwaltung Ilanz/Glion
Einwohnerkontrolle
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz

Telefon 081 920 15 36
einwohnerkontrolle@ilanz-glion.ch

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