Teilrevision Ortsplanung

Umsetzung kommunal räumliches Leitbild KRG und Dimensionierung Bauzonen

Zweite öffentliche Mitwirkungsauflage vom 30.03. bis 29.04.2026

Mit der vorliegenden zweiten Etappe soll die Gesamtrevision zu Ende geführt werden. Zentrale Inhalte bilden die Dimensionierung der Bauzonen gemäss Vorgabe des übergeordneten Rechts und der übergeordneten Planung sowie die Umsetzung der Inhalte des Kommunalen Räumlichen Leitbilds (KRL). Weiter sind die Pendenzen gemäss des Regierungsbeschlusses zur ersten Etappe der Gesamtrevision zu behandeln.

Aufgrund einer positiven Bevölkerungsprognose konnte der Bauzonenbedarf neu ermittelt werden. Der Druck auf die Auszonung von Bauland ist erheblich gesunken. Die Gemeinde muss nur noch einzelne Baulandparzellen auszonen. Die Vorlage der Teilrevision Ortsplanung musste somit überarbeitet werden und es braucht eine zweite Mitwirkungsauflage.

Auflageakten:
- Sämtliche Planunterlagen der Teilrevision Ortsplanung (siehe unten)
- Pläne Ein-, Aus- und Umzonungen
- Pläne Baustandorte
- Übersicht Mehrwertabgabe und Baulandmobilisierung 1:2'000 Castrisch
- Übersicht Mehrwertabgabe und Baulandmobilisierung 1:2‘000 Ilanz
- Änderungen Baugesetz
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Masterplan Fistez
- Lebensraumstrukturen von Amphibien und Reptilien auf dem Gemeindegebiet Ilanz/Glion in Siedlungsnähe (Bericht zur Kartierung)
- Gewässerraumausscheidung Gemeinde Ilanz/Glion (Begleitbericht der Überarbeitung vom Oktober 2022)
- Übersicht Bauzonenkapazität Rechtskräftig, Stand August 2024
- Übersicht Bauzonenkapazität Revision, Stand August 2024
- Auswertung Vorprüfungsbericht ARE

Planunterlagen der Teilrevision Ortsplanung

Baugesetz 
Planungs- und Mitwirkungsbericht und Beilagen
 


Auflagefrist:
30 Tage (vom 30. März 2026 bis 29. April 2026)

Auflageort/Zeit:
Rathaus Ilanz, während den Öffnungszeiten

Sprechstunde:
Nach Terminvereinbarung

Informationsveranstaltung:
31. März 2026, 20:00 Uhr, Aula der Schule Ilanz

Eingaben/Stellungnahme:
Während der Auflagefrist der öffentlichen Mitwirkung kann jedermann Vorschläge und Einwendungen zur geplanten Teilrevision der Ortsplanung beim Gemeindevorstand einreichen.