Fahrbewilligungen für Alp-, Güter- und Waldstrassen
Fahrbewilligungen
Für das Befahren der gelb markierten Strassen, die ergänzend zum Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder den folgenden Zusatz haben: «Ausgenommen Forstwirtschaft, Fahrten mit landwirtschaftlichen Maschinen sowie mit Bewilligung der Gemeinde» muss eine entsprechende Fahrbewilligung bezogen werden (siehe Plan).
Die Fahrbewilligungen können digital, mit dem Online-Formular «Bestellung Fahrbewilligungen» oder am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Die digitalen Bewilligungen können ortsunabhängig für das gesamte Gebiet von Ilanz/Glion über die Internetseite www.parkingpay.ch oder über das Smartphone (herunterladen der App über Google Play oder App Store) gegen die entsprechende Gebühr bezogen werden. Die Bestätigung und Rechnung bei Bestellungen mittels Online-Formular werden per E-Mail oder Post zugestellt.
Für die violett markierten Strassen, die ergänzend zum Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder den folgenden Zusatz haben: «Mit Ausnahmebewilligung gestattet» muss eine entsprechende zusätzliche Bewilligung beantragt werden (siehe Plan). Die Ausnahmebewilligungen werden durch die Einwohnerkontrolle erteilt und sind grundsätzlich in der Gebühr für die ordentlichen Fahrbewilligungen enthalten.

Gesetz
Güterstrassenbefahrungsgesetz
Verordnung
Güterstrassenbefahrungsverordnung
Kontakt
Gemeindeverwaltung Ilanz/Glion
Einwohnerkontrolle
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz
Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Schalteröffnungszeiten
Montag
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 – 11.00 Uhr
Freitag
08.30 – 11.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Rathaus, 2. Stock
