Ergänzung der Planungszone

In Ilanz/Glion besteht eine am 12. Februar 2018 erlassene und am 20. Januar 2020 verlängerte Planungszone (Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes; KRG) mit folgendem Planungsziel: Prüfung einer Reduktion von Bauzonen ausserhalb des weitgehend überbauten Gebiets entsprechend den Vorgaben in Art. 15 Abs. 2 RPG sowie im kantonalen Richtplan betreffend in diversen Plänen konkret bezeichneten Parzellen.

Anlässlich seiner Sitzung vom 23. Februar 2021 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) entschieden, die vorstehend erwähnte Planungszone auf die versehentlich nicht erfasste Parzelle Nr. 9643, Grundbuch Ilanz, auszudehnen und den Plan "Potenzielle Reduktionsflächen 1:2 000, Ilanz" entsprechend zu ergänzen.

Diese Ergänzung der bestehenden Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).

 

Ilanz/Glion, 26. Februar 2021                                                                    Der Gemeindevorstand