Jahresbelegung Lokalitäten und Anlagen der Gemeinde

Meldung der Nutzung im Schuljahr 2024/2025.

Die Immobilienverordnung der Gemeinde Ilanz/Glion ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Gemäss Art. 8 Abs. 4 der Immobilienverordnung haben Nutzer, die eine Änderung der bestehenden Jahresbelegung wünschen, sich zu melden. Ebenfalls soll der Verzicht auf die Nutzung während gewisser Monate bzw. diesbezügliche Änderungen gemeldet werden (Art. 8 Abs. 5).

Zwingende Angaben für die Meldung der Jahresbelegung:

  • vollständige Adresse des Vereins oder der Privatperson
  • verantwortliche Kontaktperson
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • gewünschte Lokalität
  • gewünschter Wochentag sowie gewünschte Uhrzeit (Dauer)
  • gewünschter Zeitraum (Start- und Enddatum, allfälliger Verzicht auf die Nutzung)
  • Zweck/Grund der Reservation
  • Teilnehmerzahl

Meldung an:                    reservationen@ilanz-glion.ch
Meldeschluss:                 Mittwoch, den 22. Mai 2024

Wir bitten sämtliche Nutzer um eine Rückmeldung bezüglich der Jahresbelegung (abweichend zu den Festlegungen in Art. 8 Abs. 4 der Immobilienverordnung). Dies gilt für alle Lokalitäten und Anlagen der Gemeinde Ilanz/Glion, d.h. auch für Sitzungszimmer. Vielen Dank für das Verständnis und Eure wertvolle Zusammenarbeit.

Die Jahresbelegungspläne der Dauernutzer werden durch das Sekretariat Kanzlei und das Sekretariat Schule bis spätestens Mitte Juli 2024 festgelegt. Die Zuteilung und Bestätigung erfolgt ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

Das Gesetz und die Verordnung über die Nutzung von Immobilien der Gemeinde Ilanz/Glion finden Sie hier. Ebenfalls ist das Reservationssystem hier aufgeschaltet.

Informationen bezüglich Turnhallennutzung:
Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass pro Monat, in welchem auf die Nutzung der Turnhalle verzichtet wird, ausser Juli, eine Reduktion des Tarifs der jährlichen Nutzung um 5 Prozent erfolgt. Dadurch soll eine noch bessere Auslastung der Lokalitäten und Anlagen erzielt werden. Zudem sollen diese dadurch einem grösseren Nutzerkreis zur Verfügung stehen. Bei Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme (reservationen@ilanz-glion.ch).

Die Turnhallen sind wie folgt geschlossen:

  • an hohen Feiertagen;
  • zwischen Weihnachten und Neujahr;
  • jeweils vier Wochen ab Schuljahresende. 
     

Ilanz, 26.04.2024