Grundbeiträge und Bonusbeiträge

Jährliche Grundbeiträge in der Höhe von CHF 300 können Vereine beantragen, die regelmässige Aktivitäten für ihre Mitglieder anbieten und die öffentlich zugänglich sind.

Um einen Grundbeitrag für das kommende Vereinsjahr auszulösen sind die folgenden Massnahmen erforderlich:

  1. schriftliches Gesuch bis zum 30. November
  2. Einreichung einer Übersicht über die geplanten Vereinsaktivitäten (Jahresprogramm)
  3. Einreichung eines kurzen Berichts/Rückblicks auf die im abgelaufenen Vereinsjahr stattgefundenen Aktivitäten (z. B. Proben, Vereinsanlässe, Vereinsreise, Vereinsabende, Bonusaktivitäten etc.)  
  4. Bei der erstmaligen Antragstellung sind die gültigen Vereinsstatuten einzureichen und eine Zahlungsverbindung anzugeben

     

Mit Bonusbeiträgen stocken die Vereine ihre Kasse weiter auf. An Bonusbeiträgen werden ausgerichtet:

  1. CHF 200 für die Durchführung eines öffentlichen Anlasses wie z. B. Jahreskonzert, Disco, Spielturnier, Anlass für Senioren, Referat, Weiterbildung oder Kurs, öffentliche Orientierungen zu politischen Vorlagen, sofern diese öffentlich ausgeschrieben werden;
  2. CHF 250 für den aktiven Einbezug von Kindern und Jugendlichen in die Aktivitäten und Anlässe;
  3. CHF 200 für kulturelle Kooperationen mit Vereinen und Kulturschaffenden aus anderen Fraktionen oder Gemeinden;
  4. CHF 200 für die Organisation einer 1. August-Feier in einer Fraktion;
  5. CHF 100 für die Organisation eines 1. August-Feuers anlässlich einer 1. August-Feier;
  6. CHF 200 für die Durchführung von St. Nikolaus.

Bonusbeiträge können bereits mit dem Grundbeitrag angemeldet werden. Sie werden definitiv aufgrund des eingereichten Berichts/Rückblicks abgerechnet und von der Koordinationsstelle Kultur ausbezahlt.