Weiterbildung von Vereinskader

Vereine und Kulturgruppen können Beiträge an die Kosten für Weiterbildungen und Fachkurse ihrer Kader und Leitungspersonen beantragen, welche der Vereinstätigkeit zugutekommen.

  1. Beitragsberechtigt sind die Kurs-, Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten.
  2. Die Beitragshöhe beträgt 50 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, jedoch maximal 300 Franken.
  3. Eine Abrechnung ist spätestens 3 Monate nach Besuch der Weiterbildung oder des Fachkurses einzureichen.