Allgemeinde Fördergrundsätze

  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat Wohnsitz in der Gemeinde oder das Projekt ist für die Gemeinde von Relevanz.
     
  • Die Projekteingabe erfolgt vor Projektbeginn.
     
  • Das Projekt ist öffentlich zugänglich und lässt viele Menschen, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, teilnehmen oder teilhaben.
     
  • Die Gemeinde finanziert oder unterstützt Projekte immer nur teilweise und subsidiär zu weiteren Geldgebern (Kulturförderung des Kantons Graubünden, Stiftungen, Gönner, Sponsoren, Dritte etc.).
     
  • Die Projektträger können ihre Eigenleistungen sowohl auf der Kostenseite ausweisen als auch auf der Einnahmenseite zur Finanzierung beiziehen. Sie werden pauschal angegeben und verrechnet.
     
  • Das Budget ist realistisch und der Finanzierungsplan glaubhaft.
     
  • Die Machbarkeit und die Organisation des Projekts sind plausibel.
     
  • Drei Monate nach Projektende ist ein Schlussbericht mit Abrechnung einzureichen. Hier die Anforderungen für den Schlussbericht.


Keine Unterstützung erhalten Projekte, die hauptsächlich kommerziell orientiert oder nicht öffentlich zugänglich sind.