Gemeinde Ilanz/Glion – Konkretisierung/Anpassung der Planungszone vom 18. November 2025
Derzeit gilt in Ilanz/Glion für das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone mit folgendem Planungsziel: «Prüfung einer Reduktion von Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen; WMZ) entsprechend den Vorgaben in Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie im kantonalen Richtplan (KRIP-S) vom 20. März 2018.»
Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Mai 2026 hat der Gemeindevorstand beschlossen, diese bis zum 12. Februar 2028 geltende Planungszone (a) betreffend Bauzonenredimensionierung inhaltlich zu konkretisieren, und zwar gemäss Entwurf der zweiten Mitwirkungsauflage sowie (b) zugleich auf die übrigen Revisionsinhalte dieser zweiten Mitwirkungsauflage auszudehnen. Das von der Planungszone erfasste Planungsziel lautet somit neu: Teilrevision der Ortsplanung gemäss zweiter Mitwirkungsauflage (30.03.26 – 29.04.26).
Diese inhaltlich geänderte Planungszone gilt unverändert bis 12. Februar 2028.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG). Die vorliegende Konkretisierung und Ausdehnung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG).
Ilanz, 22.05.2026