Informaziuns


Gemeindegremien und Kompetenzen

1. Bauamt 
  • Materielle Prüfung des Baugesuchs
  • Erteilt keine Baubewilligung
 
2. Geschäftsleitung 
  • Ist Baubehörde (entscheidet über Erteilung von Baubewilligungen und bei Einsprachen)
 
3. Gemeindevorstand 
  • Entscheidet, wenn die Geschäftsleitung nicht einstimmig ist
  • Erarbeitet Vorlagen zuhanden Gemeindeparlament/Urne
 
4. Gemeindeparlament/Urne 
  • Erlass Baugesetz und Nutzungsplan